Van Alphen Sicherheit Van Alphen Sicherheit
Die Geschäftsleitung der Van Alphen Sicherheit im Berliner Büro
Van Alphen Sicherheit Geschäftsleitung, Berlin-Lankwitz
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Ein Bewachungsunternehmen, das man auch erreicht

Familiengeführter Sicherheitsdienst mit Zentrale in Berlin-Lankwitz, von der DEKRA nach DIN 77200 und ISO 9001 zertifiziert.

Disposition, Einsatzleitung und Abrechnung liegen an einem Ort. Wer einen Auftrag vergibt, spricht während der gesamten Laufzeit mit derselben Person: bei der Begehung, bei der Abstimmung des Konzepts und wenn im Einsatz etwas zu klären ist. Es gibt keine Weiterleitung an eine Zentrale, die den Fall nicht kennt.

Außerhalb der Bürozeiten läuft die Erreichbarkeit über die Geschäftsleitung. Das ist auch der Grund, warum das Einsatzgebiet bewusst auf Berlin und das nähere Umland begrenzt bleibt.

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Einblicke aus dem Einsatz

Ausschnitte von Abenden, an denen wir gearbeitet haben. Den Rest gibt es auf unserem Kanal.

Ob Sie nach einer Sicherheitsfirma, einem Wachschutz oder einem Sicherheitsunternehmen suchen: Gemeint ist dieselbe Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung. Van Alphen Sicherheit ist ein eingetragenes Bewachungsunternehmen mit Sitz im Bezirk Steglitz-Zehlendorf.

Der Sitz in Lankwitz ist dabei kein Zufall, sondern Teil der Rechnung. Der Berliner Südwesten (Steglitz, Lichterfelde, Zehlendorf, Lankwitz und die angrenzenden Gewerbelagen) liegt vor der Tür. Kurze Wege bedeuten weniger Fahrzeit in der Kalkulation und einen Ansprechpartner, der ein Objekt auch kurzfristig selbst ansehen kann. Gearbeitet wird in allen zwölf Berliner Bezirken und im angrenzenden Brandenburg.

Grundlage

Was hinter den Nachweisen steckt

Ein Siegel ist schnell abgebildet. Deshalb hier, was die Normen von einem Betrieb tatsächlich verlangen.

DEKRA zertifiziert: Sicherungsdienstleistungen DIN 77200-1 DEKRA zertifiziert: Qualitätsmanagement ISO 9001

Beide Siegel führen auf die Prüfdatenbank der DEKRA. Dort steht, für welchen Leistungsbereich das Zertifikat gilt und bis wann – nachprüfbar, ohne uns zu fragen.

DIN 77200-1

Die Normenreihe DIN 77200 regelt, wie Sicherungsdienstleistungen erbracht werden. Teil 1 nimmt den Betrieb in die Pflicht: Auswahl und Überprüfung des Personals, Einweisung am Objekt, schriftliche Dienstanweisungen, Nachweis der Kontrollgänge und Meldewege bei Vorkommnissen. Geprüft wird nicht die Firma im Ganzen, sondern der einzelne Leistungsbereich. Bei uns sind zwei Bereiche nach DIN 77200-1 zertifiziert: stationäre Sicherungsdienstleistungen im Kontrolldienst und Veranstaltungssicherungsdienste. Für besondere Leistungsbereiche gilt mit DIN 77200-2 ein eigener Teil, der auf Teil 1 aufbaut.

ISO 9001

Die Norm betrifft den Betrieb dahinter: Zuständigkeiten sind schriftlich geregelt, Abläufe wiederholbar beschrieben, Beanstandungen werden erfasst und ausgewertet, Korrekturen nachgehalten. Für Auftraggeber heißt das vor allem eines: Eine Beschwerde verschwindet nicht, sie wird dokumentiert und hat eine Konsequenz.

Laufende Überwachung

Zertifikate gelten nicht auf Dauer, sondern werden in festen Abständen durch Überwachungsaudits eines externen Auditors bestätigt. Wer ein Siegel von vorgestern abbildet, sagt damit nichts über heute.

Personal

Wer bei Ihnen steht, arbeitet bei uns

Aufträge werden nicht an Subunternehmen vergeben. Für den laufenden Betrieb bedeutet das drei Dinge.

Feste Besetzung

An einem Objekt arbeiten dieselben Kräfte. Sie kennen die Wege, die Zugänge und die Menschen, die dort täglich ein und aus gehen. Wer ein Objekt kennt, merkt, wenn etwas nicht stimmt.

Nachvollziehbare Qualifikation

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a, Eintragung im Bewacherregister, regelmäßige Überprüfung von Qualifikation und Eignung. Auf Anfrage weisen wir für den konkreten Einsatz nach, welche Qualifikation die eingesetzten Kräfte haben.

Klare Zuständigkeit

Bei einem Vorfall ist von Anfang an klar, wer verantwortlich ist und wer sich meldet, ohne Kette über Dritte. Eine Meldekette über zwei Firmen ist im Ernstfall eine Meldekette zu viel.

Arbeitsweise

Wie wir arbeiten

Jeder Auftrag beginnt mit einer Begehung und einer Gefährdungsbewertung. Erst danach lässt sich sagen, wie viele Kräfte zu welchen Zeiten sinnvoll sind. Daraus entsteht ein schriftliches Konzept mit Umfang, Abläufen, Meldewegen und einer Kalkulation, die Position für Position ausgewiesen ist, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach der Begehung.

Abgerechnet wird pro Kraft und Stunde, nicht pauschal. Wir sagen auch dann etwas, wenn die ehrliche Antwort lautet, dass weniger genügt als angefragt.

Erreichbarkeit

Wann wir rangehen und wann das Angebot kommt

Zwei Fragen, die vor der Beauftragung meistens zuerst kommen. Hier stehen sie ohne Umweg.

Büro

Montag bis Freitag, 10:00 bis 15:00 Uhr. Hier laufen Disposition, Abstimmung und Abrechnung zusammen.

Im Einsatzfall

Rund um die Uhr erreichbar, über die Geschäftsleitung. Keine Bereitschaftsnummer, die den Fall erst nachschlagen muss.

Angebot

Nach der Begehung in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Die Begehung selbst lässt sich meist kurzfristig einrichten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Arbeiten Sie mit Subunternehmen?

Nein. Alle eingesetzten Kräfte sind bei uns beschäftigt. Das ist keine Formsache: Es ist der Grund dafür, dass Zuständigkeit und Meldeweg im Ernstfall eindeutig bleiben und dass an einem Objekt dieselben Gesichter arbeiten. Bei Anbietern, die weitervergeben, ist beides nicht garantiert. Fragen Sie im Vergleich ausdrücklich danach.

Können wir die Zertifizierung überprüfen?

Ja, und das sollten Sie auch. Den aktuellen Stand der DEKRA-Zertifizierung finden Sie unter dekra-siegel.de. Achten Sie dabei auf den Geltungsbereich: Zertifiziert wird nicht die Firma pauschal, sondern der einzelne Leistungsbereich. Ein Anbieter, der für Veranstaltungen nur Personal stellt, arbeitet ohne diesen Rahmen: ohne festgelegte Einweisung, ohne schriftliche Dienstanweisung, ohne geregelten Meldeweg. Achten Sie beim Vergleich von Angeboten auf den Geltungsbereich, nicht auf das Logo.

Sind Sie versichert?

Ja. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro. Die gesetzlichen Mindestsummen nach der Bewachungsverordnung liegen deutlich darunter: eine Million Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Das ist das gesetzliche Minimum, nicht der Maßstab. Fragen Sie im Angebotsgespräch nach den tatsächlichen Summen, bei uns und überall sonst.

Welche Qualifikation haben Ihre Kräfte?

Jede eingesetzte Kraft ist mindestens unterrichtet nach § 34a GewO und vor dem ersten Einsatz behördlich auf Zuverlässigkeit überprüft. Unternehmen und Wachpersonal sind im Bewacherregister des Bundes eingetragen, jede Wachperson hat dort eine eigene Bewacher-ID.

Für bestimmte Tätigkeiten verlangt § 34a Absatz 1a GewO zusätzlich eine bestandene Sachkundeprüfung vor der IHK: für Kontrollgänge in Bereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendieben und für den Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken. Genau diese drei Fälle betreffen unseren Alltag: Revierdienst in offenen Wohnanlagen, Ladendetektive im Einzelhandel, Einlass an der Clubtür. Wir besetzen sie mit sachkundegeprüften Kräften. Der Unterschied wird in Angeboten gern verwischt und ist der häufigste Grund, warum ein billigeres Angebot am Ende teurer wird.

In welchen Berliner Bezirken arbeiten Sie?

In allen zwölf sowie im angrenzenden Brandenburg. Der Schwerpunkt liegt im Südwesten (Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und die angrenzenden Lagen), weil unsere Zentrale in Lankwitz sitzt und kurze Wege sich in der Kalkulation bemerkbar machen. Regelmäßig im Einsatz sind wir darüber hinaus in Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf. Für Objekte am anderen Ende der Stadt sagen wir trotzdem ehrlich, ob wir der richtige Anbieter sind.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihre Lage

Begehung vereinbaren, Konzept lesen, dann entscheiden. In dieser Reihenfolge, nicht anders herum.

Zentrale Berlin 030 548 324 09
Bürozeiten
Montag bis Freitag, 10:00–15:00 Uhr